Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Online-Unterricht des Bildungsinstituts Sipl

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Unterrichtsdienstleistungen zwischen dem Bildungsinstitut Sipl, Inhaberin Sarah Sipl, nachfolgend „Bildungsinstitut Sipl“ genannt, und dem jeweiligen Vertragspartner.

Vertragspartner ist die Person, die den Vertrag mit dem Bildungsinstitut Sipl abschließt. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist dies in der Regel ein Elternteil oder eine andere gesetzlich vertretungsberechtigte Person.

Die Unterrichtsleistung erbringen wir für die bei der Anmeldung angegebene Schülerin beziehungsweise den angegebenen Schüler. Bei Erwachsenenbildung ist die angemeldete Person selbst die teilnehmende Person.

2. Leistungen des Bildungsinstituts Sipl

Das Bildungsinstitut Sipl bietet individuellen Online-Unterricht für Schülerinnen, Schüler und Erwachsene an. Je nach Angebot können außerdem gesonderte Online-Gruppenkurse gebucht werden.

Der Unterricht findet ausschließlich online über Zoom statt.

Unser Unterricht kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Aufarbeitung bestehender Wissenslücken
  • Wiederholung und Vertiefung von Lerninhalten
  • Vorbereitung auf Schulaufgaben, Klassenarbeiten und Prüfungen
  • Vorbereitung auf Abschlussprüfungen
  • Prüfungssimulationen
  • Lernstrategien und Lerncoaching
  • Sprachunterricht und Erwachsenenbildung
  • Unterstützung in mehreren vereinbarten Unterrichtsfächern

Art und Umfang der gebuchten Leistung ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Angebot beziehungsweise Unterrichtspaket.

Das Bildungsinstitut Sipl schuldet eine fachgerechte Unterrichtsleistung. Einen bestimmten schulischen Erfolg, eine bestimmte Note, das Bestehen einer Prüfung oder einen sonstigen konkreten Lernerfolg können wir jedoch nicht garantieren, da diese sehr stark vom jeweiligen Schüler und der vorliegenden Situation abhängig sind.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das vom Bildungsinstitut Sipl bereitgestellte Online-Anmelde- beziehungsweise Vertragssystem oder auf einem anderen ausdrücklich vereinbarten Weg (bei Dienstleistungen für Unternehmen).

Bei der Anmeldung gibt der Vertragspartner insbesondere die erforderlichen persönlichen Daten, das gewünschte Unterrichtspaket, die gewünschte Vertragslaufzeit sowie die Zahlungsweise an.

Die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen, Preise, Unterrichtskontingente und Vertragslaufzeiten sind Bestandteil des Vertrags.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

4. Vertragsmodelle und Mindestlaufzeit

Das Bildungsinstitut Sipl bietet unterschiedliche Vertragsmodelle an. Maßgeblich ist das bei Vertragsschluss ausgewählte und im Vertrag dokumentierte Modell.

4.1 Vertrag mit 12 Monaten Mindestlaufzeit

Bei Wahl des 12-Monats-Modells beträgt die anfängliche Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate.

Das Gesamt-Unterrichtskontingent ergibt sich aus dem gewählten Paket.

Maßgeblich sind stets die im individuellen Vertrag vereinbarten Leistungen und Preise.

4.2 Vertrag mit 6 Monaten Mindestlaufzeit

Bei Wahl des 6-Monats-Modells beträgt die anfängliche Mindestvertragslaufzeit sechs Monate.

Das Gesamt-Unterrichtskontingent richtet sich nach dem gewählten Paket und wird für die sechsmonatige Mindestvertragslaufzeit festgelegt.

Maßgeblich sind die im individuellen Vertrag angegebenen Unterrichtseinheiten und Preise.

4.3 Vertrag ohne Mindestlaufzeit

Bei Wahl des Modells ohne Mindestlaufzeit schließen die Parteien einen Vertrag auf unbestimmte Zeit.

Der Vertragspartner erhält monatlich das dem gebuchten Paket entsprechende Unterrichtskontingent.

Dieser Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5. Vertragslaufzeit, Fortführung und Kündigung

Verträge mit einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von sechs oder zwölf Monaten können während dieser Mindestvertragslaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit bleibt daher in jedem Fall bestehen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit fortgeführt, sofern er nicht auf andere Weise beendet wurde. Eine erneute Mindestvertragslaufzeit entsteht dadurch nicht.

Ab dem Zeitpunkt der unbefristeten Fortführung kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit werden von Beginn an auf unbestimmte Zeit geschlossen und können ebenfalls von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Diese muss an info@nachhilfesipl.de erfolgen.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Unterrichtskontingent während der Mindestvertragslaufzeit

Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von sechs oder zwölf Monaten erhält die angemeldete Person ein festgelegtes Gesamt-Unterrichtskontingent für die jeweilige Mindestvertragslaufzeit.

Die Angabe einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten pro Monat dient der Einordnung des gewählten Pakets sowie der Berechnung des Gesamtpreises und des Gesamt-Unterrichtskontingents.

Die Unterrichtseinheiten müssen nicht gleichmäßig auf die einzelnen Vertragsmonate verteilt werden.

Stattdessen kann die angemeldete Person das vereinbarte Gesamt-Unterrichtskontingent innerhalb der Mindestvertragslaufzeit flexibel nutzen.

Dadurch können beispielsweise vor Prüfungen oder Schulaufgaben mehrere Unterrichtseinheiten innerhalb kurzer Zeit stattfinden. In ruhigeren Lernphasen können dagegen weniger Termine vereinbart werden.

Die konkrete Terminplanung erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Lehrkraft und richtet sich nach deren verfügbaren Kapazitäten.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Terminen innerhalb einer bestimmten Woche oder auf einen bestimmten Wochentag beziehungsweise eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.

7. Unterrichtskontingent nach der Mindestvertragslaufzeit

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit läuft das bisher gebuchte Paket bei fehlender Kündigung monatlich weiter.

Ab diesem Zeitpunkt entsteht das dem Paket entsprechende Unterrichtskontingent monatlich neu.

Beispielsweise umfasst ein Paket mit vier Unterrichtseinheiten pro Monat während der unbefristeten Fortführung jeweils 4 × 45 Minuten pro Vertragsmonat.

Das während der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit geltende Gesamt-Unterrichtskontingent entsteht dabei nicht erneut.

Für die unbefristete Vertragsfortführung gilt der reguläre monatliche Preis des bisher gebuchten Pakets.

Wurde für die anfängliche Mindestvertragslaufzeit aufgrund vollständiger Vorauszahlung ein Preisnachlass gewährt, gilt dieser Preisnachlass nicht automatisch für die anschließende monatliche Vertragsfortführung.

8. Nutzung und Gültigkeit des Unterrichtskontingents

Das Unterrichtskontingent ist personenbezogen und ausschließlich für die bei Vertragsschluss angemeldete Person bestimmt.

Eine Übertragung auf Geschwister, Freunde oder andere Personen ist nicht möglich.

Sofern mehrere Unterrichtsfächer vereinbart wurden oder das Bildungsinstitut Sipl einer entsprechenden Änderung zustimmt, kann das vorhandene Kontingent für unterschiedliche Unterrichtsfächer eingesetzt werden.

Ist das vereinbarte Kontingent bereits vor Ablauf des dafür vorgesehenen Zeitraums vollständig aufgebraucht, können nach Absprache weitere Unterrichtseinheiten kostenpflichtig hinzugebucht werden.

Während der Mindestvertragslaufzeit können Unterrichtseinheiten innerhalb des gesamten vereinbarten Vertragszeitraums flexibel genutzt werden.

Nicht genutzte Unterrichtseinheiten verfallen mit Ablauf des Zeitraums, für den das jeweilige Kontingent vereinbart wurde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Auszahlung nicht genutzter Unterrichtseinheiten erfolgt nicht.

9. Unterrichtstermine und Terminabsagen

Die Unterrichtstermine vereinbaren die Beteiligten individuell mit der jeweiligen Lehrkraft.

Der Vertragspartner kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 12:00 Uhr am jeweiligen Unterrichtstag absagen.

Bei einer rechtzeitigen Absage bleibt die entsprechende Unterrichtseinheit grundsätzlich im vorhandenen Kontingent erhalten.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das Bildungsinstitut Sipl die vereinbarte Unterrichtseinheit vom vorhandenen Kontingent abziehen, sofern die Lehrkraft zum vereinbarten Termin zur Durchführung des Unterrichts bereit war.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Bildungsinstitut Sipl kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann eine vereinbarte Unterrichtseinheit aus Gründen, die das Bildungsinstitut Sipl beziehungsweise die eingesetzte Lehrkraft zu vertreten hat, nicht stattfinden, ziehen wir die Unterrichtseinheit nicht vom Kontingent ab.

Nach Möglichkeit vereinbaren die Beteiligten in diesem Fall einen Ersatztermin.

10. Ferien, Feiertage und Urlaubszeiten

Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit bleibt die vereinbarte monatliche Rate auch während Schulferien, Feiertagen und sonstigen unterrichtsfreien Zeiten fällig.

Die monatliche Rate stellt bei diesen Verträgen die vereinbarte Zahlungsweise für das Gesamt-Unterrichtskontingent während der Mindestvertragslaufzeit dar.

Der Vertragspartner erwirbt daher nicht in jedem Kalendermonat eine isolierte Anzahl von Unterrichtseinheiten. Vielmehr steht das vereinbarte Gesamt-Unterrichtskontingent innerhalb der Mindestvertragslaufzeit flexibel zur Verfügung.

Ferien, Feiertage und Urlaubszeiten können daher bei der individuellen Terminplanung berücksichtigt werden.

11. Vergütung und Zahlungsweise

Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Unterrichtspaket und der gewählten Vertragslaufzeit.

Das Bildungsinstitut Sipl informiert den Vertragspartner vor Vertragsabschluss über den konkreten Preis, das enthaltene Unterrichtskontingent und die vereinbarte Zahlungsweise.

Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von sechs oder zwölf Monaten kann – soweit beim jeweiligen Angebot vorgesehen – zwischen folgenden Zahlungsweisen gewählt werden:

a) Monatliche Zahlung

Der vereinbarte Gesamtpreis wird in gleichbleibenden monatlichen Raten während der Mindestvertragslaufzeit bezahlt.

b) Vollständige Vorauszahlung

Alternativ kann der Vertragspartner den vollständigen Preis der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit zu Vertragsbeginn bezahlen.

Sofern das jeweilige Angebot dies vorsieht, gewährt das Bildungsinstitut Sipl bei vollständiger Vorauszahlung einen Preisnachlass auf den vereinbarten Gesamtpreis.

Die vollständige Vorauszahlung verändert weder die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit noch gesetzliche Kündigungs- oder Widerrufsrechte.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erfolgt die Zahlung bei einer unbefristeten Fortführung monatlich zum regulären monatlichen Paketpreis.

Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit erfolgt die Abrechnung ebenfalls monatlich. Eine vollständige Vorauszahlung für eine bestimmte Vertragsdauer ist bei diesem Modell nicht vorgesehen.

12. SEPA-Lastschrift

Soweit der Vertragspartner die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart, ermächtigt er das Bildungsinstitut Sipl, die fälligen Beträge mittels SEPA-Basislastschrift vom angegebenen Konto einzuziehen.

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE54 ZZZ0 0002 1521 06

Die Mandatsreferenz entspricht der jeweiligen Vertragsnummer, sofern nichts anderes mitgeteilt wird.

Der Vertragspartner sorgt zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt für eine ausreichende Kontodeckung.

Entstehen aufgrund einer vom Vertragspartner zu vertretenden Rücklastschrift Kosten, kann das Bildungsinstitut Sipl die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten in Rechnung stellen.

13. Lehrkräfte

Geeignete Lehrkräfte des Bildungsinstituts Sipl beziehungsweise für das Bildungsinstitut tätige Lehrkräfte führen den Unterricht durch.

Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

Das Bildungsinstitut Sipl kann insbesondere aus organisatorischen, personellen oder fachlichen Gründen einen Wechsel der Lehrkraft vornehmen.

Dabei bemühen wir uns um eine fachlich und persönlich geeignete Zuordnung.

Die Unterrichtstermine stimmen die Beteiligten individuell mit der jeweiligen Lehrkraft ab.

Urlaubs- und Abwesenheitszeiten der Lehrkräfte werden bei der Terminplanung berücksichtigt.

14. Durchführung des Online-Unterrichts über Zoom

Der Unterricht des Bildungsinstituts Sipl findet ausschließlich online über Zoom statt.

Für die Teilnahme benötigt die teilnehmende Person geeignete technische Voraussetzungen. Dazu gehören insbesondere:

  • ein internetfähiges Endgerät,
  • eine ausreichend stabile Internetverbindung,
  • eine funktionsfähige Audioausgabe,
  • ein funktionsfähiges Mikrofon sowie
  • die für die Nutzung von Zoom erforderlichen technischen Voraussetzungen.

Der Vertragspartner stellt die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf seiner Seite sicher.

Kann eine Unterrichtseinheit aufgrund einer technischen Störung auf Kundenseite nicht oder nur teilweise stattfinden, obwohl die Lehrkraft zum vereinbarten Zeitpunkt zur Durchführung des Unterrichts bereit ist, kann die Unterrichtseinheit vom vorhandenen Kontingent abgezogen werden.

Liegt die technische Störung dagegen im Verantwortungsbereich des Bildungsinstituts Sipl oder der eingesetzten Lehrkraft, ziehen wir die Unterrichtseinheit nicht vom Kontingent ab.

In diesem Fall vereinbaren die Beteiligten nach Möglichkeit einen Ersatztermin.

15. Mitwirkungspflichten

Ein erfolgreicher Unterricht setzt eine angemessene Mitarbeit der teilnehmenden Person voraus.

Hierzu gehören insbesondere:

  • regelmäßige und pünktliche Teilnahme,
  • Bereitstellung benötigter Unterrichtsmaterialien,
  • angemessene Mitarbeit während des Unterrichts sowie
  • rechtzeitige Information über relevante Lerninhalte und bevorstehende Prüfungen.

Soweit es für die Unterrichtsgestaltung erforderlich ist, sollen relevante Informationen über Lernstand, Unterrichtsinhalte oder besonderen Förderbedarf rechtzeitig mitgeteilt werden.

Das Bildungsinstitut Sipl schuldet eine fachgerechte Unterrichtsleistung, jedoch keinen bestimmten schulischen, beruflichen oder persönlichen Lernerfolg.

16. Verhalten während des Unterrichts

Das Bildungsinstitut Sipl legt Wert auf einen respektvollen Umgang zwischen allen Beteiligten.

Bei erheblichen oder wiederholten Störungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder vergleichbarem unangemessenem Verhalten kann das Bildungsinstitut Sipl geeignete Maßnahmen ergreifen.

Bei wiederholten erheblichen Vertragsverletzungen kann das Bildungsinstitut Sipl nach vorheriger Abmahnung den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, sofern eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Bei besonders schwerwiegenden Vorfällen kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.

Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

17. Schulwechsel, Wohnortwechsel und sonstige Veränderungen

Ein Schulwechsel, Klassenwechsel, Wechsel der Schulart oder Wohnortwechsel führt nicht automatisch zur Beendigung des Vertrags.

Da der Unterricht ausschließlich online über Zoom stattfindet, kann die vereinbarte Unterrichtsleistung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort fortgeführt werden.

Auch ein Wechsel der Schule oder Schulart schließt eine weitere Förderung grundsätzlich nicht aus.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18. Haftung

Das Bildungsinstitut Sipl haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungsinstituts Sipl, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet das Bildungsinstitut Sipl unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt. Die Grenzen für Haftungsausschlüsse in Verbraucher-AGB ergeben sich insbesondere aus § 309 Nr. 7 BGB.

19. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Vertragspartner erhält hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

Wünscht der Vertragspartner ausdrücklich, dass das Bildungsinstitut Sipl bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Unterrichtsleistung beginnt, gibt er hierzu eine gesonderte Erklärung ab.

Beginnt die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist und widerruft der Verbraucher den Vertrag anschließend wirksam, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein.

Bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht grundsätzlich erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich dem vorzeitigen Leistungsbeginn zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

20. Datenschutz

Das Bildungsinstitut Sipl verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten insbesondere, soweit dies für Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Unterrichtsorganisation, Kommunikation und Zahlungsabwicklung erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Bildungsinstituts Sipl.

21. Änderungen persönlicher Daten

Der Vertragspartner teilt Änderungen der für die Vertragsdurchführung erforderlichen persönlichen Daten zeitnah mit.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Name,
  • Anschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer sowie
  • gegebenenfalls die Bankverbindung.

Dadurch stellen beide Vertragsparteien eine ordnungsgemäße Kommunikation und Vertragsabwicklung sicher.

22. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben hiervon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026